Berufsreifeprüfung - allgemeine Informationen
Die Berufsreifeprüfung (BRP) berechtigt wie die Matura zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs. Sie umfasst vier Teilprüfungen: Deutsch, Mathematik, eine lebende Fremdsprache und einen Fachbereich aus dem erlernten oder ausgeübten Beruf. Im öffentlichen Dienst erfüllen Absolventen/innen die Erfordernisse für eine Einstufung in den gehobenen Dienst.
Folgende Personen können mit der Berufsreifeprüfung (BRP) die Matura erwerben:
• Absolventen/innen einer Lehre
• Absolventen/innen einer mindestens dreijährigen mittleren Schule
• Absolventen/innen einer Krankenpflegeschule
• Absolventen/innen von Schulen für den medizinisch-technischen Fachdienst
• Personen mit erfolgreicher Absolvierung der Meisterprüfung gem. § 20 der Gewerbeordnung 1994 sowie der Befähigungsprüfung gem. § 22 der Gewerbeordnung und
• Personen mit erfolgreicher Absolvierung der land- und forstwirtschaftlichen Meisterprüfung gem. § 12 des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes
Ansuchen und Zulassung zur BRP
Das Ansuchen um Zulassung zur Berufsreifeprüfung ist direkt in der HTL Braunau möglich. Nach der Zulassung ist kein Wechsel der Prüfungsschule mehr möglich.
Folgende Dokumente sind für die Anmeldung und Zulassung notwendig:
• Nachweis der persönlichen Voraussetzung (z. B. Fachschulabschlusszeugnis oder positives Lehrabschlusszeugnis)
• Nachweis über anrechenbare Teilprüfungen (falls vorhanden)
• Geburtsurkunde
Die erforderlichen Dokumente müssen im Original oder als beglaubigte Kopie vorgelegt werden. Nachdem die HTL Braunau das Ansuchen bearbeitet hat, erhält man ein Zulassungsschreiben mit weiteren Informationen.
Prüfungsfächer und Prüfungsablauf
Der Stoff der Berufsreifeprüfung orientiert sich am Lehrplan einer höheren Schule:
Deutsch: fünfstündige schriftliche Klausurarbeit
Mathematik: vierstündige schriftliche Klausurarbeit
Lebende Fremdsprache: fünfstündige schriftliche Klausurarbeit oder mündliche Prüfung
Fachbereich: fünfstündige schriftliche Klausurarbeit und mündliche Prüfung über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüflings. Der Fachbereich kann für Personen, die gleichwertige Prüfungen abgelegt haben (z.B. eine Abschlussarbeit in der Fachschule oder eine Meisterprüfung) entfallen.
Die Prüfungen können gemeinsam oder zeitlich getrennt abgelegt werden, z.B. am Ende der einzelnen Vorbereitungslehrgänge. Nicht bestandene Teilprüfungen dürfen jeweils nach Ablauf von drei Monaten und höchstens zweimal wiederholt werden. Zwischen der ersten und der letzten Teilprüfung gibt es kein gefordertes Zeitlimit. Keine bereits positiv abgelegte Prüfung verfällt. Die erste Teilprüfung darf nicht vor dem 17. Lebensjahr, die letzte Teilprüfung nicht vor dem 19. Lebensjahr absolviert werden.



